Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV und § 12 FinVermV

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Vinzentz GmbH
Campus Fichtenhain 63
47807 Krefeld
Tel: 02151- 2 56 21
E-Mail: info@vinzentz-gmbh.de
Internet: www.vinzentz-gmbh.de

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Gemeldet bei der IHK als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Ziff. 1 der Gewerbeordnung.

3. Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines
Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der
Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von
Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an
einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals
am Versicherungsvermittler.

5. Emittenten und Anbieter:

Zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter bietet der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:
• e-base

6. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden

Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der
Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
oder

Beratung mit Servicepauschale

Der Vermittler erhält für die Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Vermittler kann mit dem
Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-
Vergütungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.
oder

Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden

Die Höhe der Vergütung des Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche
Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine
Vermittlungsvergütung oder sonstige Vergütung/Honorar.
oder

Vergütungsvereinbarung zzgl. einer Servicepauschale mit dem Kunden

Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung oder sonstige Vergütung. Die Höhe der Vergütung des
Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden
gewünschten Vertrages. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine
vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde zusätzlich an den Vermittler zu bezahlen hat.
oder

Vergütungen von beiden Vertragsparteien

Der Vermittler erhält sowohl eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer, als auch eine Vergütung durch den Kunden
aufgrund einer gesonderten Vermittlungsvereinbarung. Also wird der Vermittler von beiden Vertragsparteien des zu vermittelnden
Vertrages erfolgsabhängig vergütet. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermittler seine Vergütung beiden Seiten transparent vor der
Vermittlungsleistung offenzulegen.

7. Informationen des Vermittlers über Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Finanzanlagenvermittlung:

Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Die Vergütung
erfolgt .
oder

Kostenfreie Beratung für den Kunden

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten,
welche auch behalten werden dürfen.
oder

Vergütungen von beiden Vertragsparteien

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte
(Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten,
welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies . Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit
der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

8. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-PJ2A-8UIKG-11
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-137-XB2R-95

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

9. Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

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