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Reformkompass Fokus

Altersvorsorgedepot (AVD)

Vom Riester-Modell zum modernen Wertpapierdepot: Wir ordnen die geplante Reform zum 01.01.2027 für Sie ein – transparent, chancenorientiert und ohne Hektik.

Persönlichen Fahrplan abstimmen

Warum Riester weichen muss: Mehr Rendite durch Kapitalmarkt

Klassische Riester-Verträge können nur noch bis zum 01.12.2026 neu abgeschlossen werden. Ab dem 01.01.2027 übernimmt das Altersvorsorgedepot (AVD). Der wichtigste Grund für diesen Systemwechsel liegt in der starren Vergangenheit: Riester schrieb eine gesetzliche 100%-Beitragsgarantie vor. Was sicher klingen sollte, führte in der Praxis dazu, dass Sparer kaum an den Renditen der weltweiten Aktienmärkte teilhaben konnten.

Das AVD bricht diese Fesseln auf: Erstmals sind flexible Garantien (0 %, 80 % oder 100 %) gesetzlich zugelassen. So kann das geförderte Geld breit gestreut in ertragsstarke ETFs und Investmentfonds fließen. Zudem öffnet der Gesetzgeber die Förderung: Künftig können auch rund 3,5 Millionen Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe direkt von staatlichen Zulagen profitieren.

Die neuen Spielregeln: So funktioniert die Förderung

Schluss mit komplizierten Berechnungen: Die staatliche Förderung orientiert sich künftig direkt an Ihrem eigenen Einzahlungsbetrag.

Grundstufe (bis 360 €)

50 %

Auf Ihre ersten 360 € Jahresbeitrag (30 € / Monat) gibt es volle 50 % Zuschuss – also 180 € vom Staat geschenkt.

Aufbaustufe (361 € – 1.800 €)

25 %

Jeder weitere Euro bis 1.800 € Jahresbeitrag (150 € / Monat) wird mit 25 % gefördert – bis zu weitere 360 € Zulage.

Kinderzulage

300 €

Pro kindergeldberechtigtem Kind erhalten Sie jährlich 300 € Zulage (bereits bei 300 € Eigenbeitrag = 100 % Förderquote).

Berufseinsteigerbonus

+ 200 €

Wer unter 25 Jahren startet, erhält im ersten Sparjahr einen einmaligen Starterbonus von 200 € zusätzlich gutgeschrieben.

Automatische Günstigerprüfung über die Steuer:

Ihre Eigenbeiträge können bis zu 1.800 € pro Jahr (zzgl. Zulagen) als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch: Liegt Ihre individuelle Steuerersparnis über den Zulagen, erhalten Sie die Differenz direkt über den Steuerbescheid erstattet. In der Rentenphase wird die Leistung dann nachgelagert besteuert.

Die 3 Umsetzungswege im direkten Vergleich

Das AVD ist kein Einheitsprodukt. Sie können künftig zwischen drei Modellen wählen – je nach Risikoneigung und Sicherheitsbedürfnis:

Kriterium Standarddepot Investmentprodukt Versicherungstarif
Anlagekonzept Strikt vorgegebener ETF- / Fondssparplan (verteilt auf maximal 2 Fonds) Freie Fondsauswahl oder Sparplan in eine Vermögensverwaltung Fondspolice mit freier ETF-/Fondsauswahl & kostenfreiem Fondswechsel (Shift & Switch)
Beitragsgarantie Keine Garantie zugelassen (reines 0%-Marktrisiko) Garantien über die Fondsgesellschaft (KAG) möglich Wahlweise ohne Garantie (0 %) oder mit 80 % bzw. 100 % Beitragsgarantie
Kostenrahmen Gesetzlicher Kostendeckel: maximal 1,0 % Effektivkosten Keine gesetzliche Kostenvorgabe (marktüblich nach Anbieter) Kein Deckel, Abschlusskosten werden gesetzlich über die gesamte Laufzeit verteilt
Auszahlungsphase Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr Lebenslange Leibrente (Schutz gegen Langlebigkeit), Hybridrente oder Auszahlplan
Kapitalentnahme Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn (ab 65) Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn (ab 65) Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn (ab 65)
Für wen geeignet? Selbstentscheider, die ein einfaches, günstiges Basisdepot ohne Rentengarantie suchen Anleger, die aktive Portfolios oder professionelle Fondsverwaltung wünschen Sparer, die renditestarke ETFs mit lebenslanger Rentensicherheit und Flexibilität verbinden wollen

Häufige Fragen zum Systemwechsel

Wann kann ich das Altersvorsorgedepot abschließen?

Der offizielle Startschuss für Verträge fällt am 01.01.2027. Bis zum 01.12.2026 können noch klassische Riester-Verträge abgeschlossen werden. Die strategische Weichenstellung und Bestandsanalyse sollte jedoch bereits im Laufe des Jahres 2026 stattfinden, um ab Tag 1 vorbereitet zu sein.

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Auf keinen Fall voreilig kündigen! Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag übereilt auflösen, müssen Sie alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile an das Finanzamt zurückzahlen. Es wird voraussichtlich Möglichkeiten geben, bestehendes Guthaben förderunschädlich zu übertragen oder den Altvertrag einfach beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.

Wo bekomme ich laufende Informationen zu den Reformen?

Die Details der Verordnungen werden im Gesetzgebungsverfahren weiter verfeinert. Über unseren Reform-Radar halten wir unsere Privatkunden und Partnerunternehmen proaktiv auf dem Laufenden. Gerne nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf oder besprechen Ihre persönliche Ausgangslage im Direktgespräch.

Bereit für den Reformkompass 2027?

Lassen Sie uns Ihre bestehende Vorsorge prüfen und die optimale Strategie für das kommende Altersvorsorgedepot erarbeiten – transparent, unabhängig und ohne Zeitdruck.

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