Vom Riester-Modell zum modernen Wertpapierdepot: Wir ordnen die geplante Reform zum 01.01.2027 für Sie ein – transparent, chancenorientiert und ohne Hektik.
Persönlichen Fahrplan abstimmenKlassische Riester-Verträge können nur noch bis zum 01.12.2026 neu abgeschlossen werden. Ab dem 01.01.2027 übernimmt das Altersvorsorgedepot (AVD). Der wichtigste Grund für diesen Systemwechsel liegt in der starren Vergangenheit: Riester schrieb eine gesetzliche 100%-Beitragsgarantie vor. Was sicher klingen sollte, führte in der Praxis dazu, dass Sparer kaum an den Renditen der weltweiten Aktienmärkte teilhaben konnten.
Das AVD bricht diese Fesseln auf: Erstmals sind flexible Garantien (0 %, 80 % oder 100 %) gesetzlich zugelassen. So kann das geförderte Geld breit gestreut in ertragsstarke ETFs und Investmentfonds fließen. Zudem öffnet der Gesetzgeber die Förderung: Künftig können auch rund 3,5 Millionen Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe direkt von staatlichen Zulagen profitieren.
Schluss mit komplizierten Berechnungen: Die staatliche Förderung orientiert sich künftig direkt an Ihrem eigenen Einzahlungsbetrag.
Auf Ihre ersten 360 € Jahresbeitrag (30 € / Monat) gibt es volle 50 % Zuschuss – also 180 € vom Staat geschenkt.
Jeder weitere Euro bis 1.800 € Jahresbeitrag (150 € / Monat) wird mit 25 % gefördert – bis zu weitere 360 € Zulage.
Pro kindergeldberechtigtem Kind erhalten Sie jährlich 300 € Zulage (bereits bei 300 € Eigenbeitrag = 100 % Förderquote).
Wer unter 25 Jahren startet, erhält im ersten Sparjahr einen einmaligen Starterbonus von 200 € zusätzlich gutgeschrieben.
Ihre Eigenbeiträge können bis zu 1.800 € pro Jahr (zzgl. Zulagen) als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch: Liegt Ihre individuelle Steuerersparnis über den Zulagen, erhalten Sie die Differenz direkt über den Steuerbescheid erstattet. In der Rentenphase wird die Leistung dann nachgelagert besteuert.
Das AVD ist kein Einheitsprodukt. Sie können künftig zwischen drei Modellen wählen – je nach Risikoneigung und Sicherheitsbedürfnis:
| Kriterium | Standarddepot | Investmentprodukt | Versicherungstarif |
|---|---|---|---|
| Anlagekonzept | Strikt vorgegebener ETF- / Fondssparplan (verteilt auf maximal 2 Fonds) | Freie Fondsauswahl oder Sparplan in eine Vermögensverwaltung | Fondspolice mit freier ETF-/Fondsauswahl & kostenfreiem Fondswechsel (Shift & Switch) |
| Beitragsgarantie | Keine Garantie zugelassen (reines 0%-Marktrisiko) | Garantien über die Fondsgesellschaft (KAG) möglich | Wahlweise ohne Garantie (0 %) oder mit 80 % bzw. 100 % Beitragsgarantie |
| Kostenrahmen | Gesetzlicher Kostendeckel: maximal 1,0 % Effektivkosten | Keine gesetzliche Kostenvorgabe (marktüblich nach Anbieter) | Kein Deckel, Abschlusskosten werden gesetzlich über die gesamte Laufzeit verteilt |
| Auszahlungsphase | Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr | Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr | Lebenslange Leibrente (Schutz gegen Langlebigkeit), Hybridrente oder Auszahlplan |
| Kapitalentnahme | Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn (ab 65) | Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn (ab 65) | Bis zu 30 % Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn (ab 65) |
| Für wen geeignet? | Selbstentscheider, die ein einfaches, günstiges Basisdepot ohne Rentengarantie suchen | Anleger, die aktive Portfolios oder professionelle Fondsverwaltung wünschen | Sparer, die renditestarke ETFs mit lebenslanger Rentensicherheit und Flexibilität verbinden wollen |
Der offizielle Startschuss für Verträge fällt am 01.01.2027. Bis zum 01.12.2026 können noch klassische Riester-Verträge abgeschlossen werden. Die strategische Weichenstellung und Bestandsanalyse sollte jedoch bereits im Laufe des Jahres 2026 stattfinden, um ab Tag 1 vorbereitet zu sein.
Auf keinen Fall voreilig kündigen! Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag übereilt auflösen, müssen Sie alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile an das Finanzamt zurückzahlen. Es wird voraussichtlich Möglichkeiten geben, bestehendes Guthaben förderunschädlich zu übertragen oder den Altvertrag einfach beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.
Die Details der Verordnungen werden im Gesetzgebungsverfahren weiter verfeinert. Über unseren Reform-Radar halten wir unsere Privatkunden und Partnerunternehmen proaktiv auf dem Laufenden. Gerne nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf oder besprechen Ihre persönliche Ausgangslage im Direktgespräch.
Lassen Sie uns Ihre bestehende Vorsorge prüfen und die optimale Strategie für das kommende Altersvorsorgedepot erarbeiten – transparent, unabhängig und ohne Zeitdruck.
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